DGUV 70 57: Gewährleistung der Arbeitssicherheit durch richtige Gefährdungsbeurteilung

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Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein entscheidender Aspekt der Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmens. Die Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter schützt sie nicht nur vor Schaden, sondern trägt auch zu einer produktiveren und effizienteren Arbeitsumgebung bei. Eines der wichtigsten Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist die ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV 70 57 stellt Richtlinien und Standards für die Durchführung dieser Beurteilungen bereit.

Was ist DGUV 70 57?

Die DGUV 70 57 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz regelt. Ziel der DGUV 70 57 ist es, Organisationen dabei zu helfen, potenzielle Risiken zu erkennen und zu mindern, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Die Verordnung deckt ein breites Themenspektrum ab, darunter die Gefahrenerkennung, die Risikobewertung und die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen. Durch die Befolgung der Richtlinien der DGUV 70 57 können Unternehmen ein sichereres Arbeitsumfeld schaffen und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Verletzungen verringern.

Warum ist eine ordnungsgemäße Risikobewertung wichtig?

Eine ordnungsgemäße Risikobewertung ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Gefahren erkennen: Die Risikobewertung hilft Unternehmen dabei, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, z. B. gefährliche Maschinen, gefährliche Materialien oder unsichere Arbeitspraktiken.
  • Risiken bewerten: Durch die Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere potenzieller Risiken können Unternehmen ihre Bemühungen zur Bewältigung der kritischsten Sicherheitsbedenken priorisieren.
  • Kontrollmaßnahmen umsetzen: Die Risikobewertung bietet einen Fahrplan für die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen zur Minderung identifizierter Risiken, wie z. B. die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung oder die Umsetzung von Sicherheitsprotokollen.
  • Einhaltung: Durch die Einhaltung der Richtlinien der DGUV 70 57 wird sichergestellt, dass Unternehmen die Sicherheitsvorschriften und -normen einhalten und das Risiko von Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen verringert wird.

So führen Sie eine Risikobewertung durch

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV 70 57 umfasst mehrere Schritte:

  1. Gefahren identifizieren: Bewerten Sie den Arbeitsplatz, um potenzielle Gefahren wie unsichere Ausrüstung, gefährliche Materialien oder ergonomische Risiken zu identifizieren.
  2. Risiken bewerten: Bestimmen Sie die Wahrscheinlichkeit und den Schweregrad jeder identifizierten Gefahr, um Maßnahmen zur Risikominderung zu priorisieren.
  3. Kontrollmaßnahmen umsetzen: Entwickeln und implementieren Sie Kontrollmaßnahmen, um die identifizierten Risiken zu reduzieren oder zu beseitigen, wie z. B. die Bereitstellung von Schulungen, die Installation von Schutzvorrichtungen oder die Verbesserung von Arbeitsabläufen.
  4. Überwachen und überprüfen: Überwachen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der implementierten Kontrollmaßnahmen und überprüfen Sie die Risikobewertung, um auf neue Gefahren oder Veränderungen am Arbeitsplatz zu reagieren.

Abschluss

Die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz durch eine ordnungsgemäße Risikobewertung ist für den Schutz der Mitarbeiter und die Schaffung einer produktiven Arbeitsumgebung von entscheidender Bedeutung. Durch die Befolgung der Leitlinien der DGUV 70 57 können Unternehmen potenzielle Risiken erkennen und mindern, die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Verletzungen verringern und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Gemäß DGUV 70 57 sollten Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig und immer dann durchgeführt werden, wenn sich am Arbeitsplatz wesentliche Veränderungen ergeben, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben könnten. Es wird empfohlen, die Risikobewertung mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf auch häufiger zu überprüfen und zu aktualisieren.

Wer ist für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass an ihrem Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV 70 57 durchgeführt wird. Sie können die Aufgabe jedoch an qualifizierte Personen innerhalb der Organisation delegieren oder externe Unterstützung durch Sicherheitsberater oder -experten in Anspruch nehmen.

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