dguv 701 702

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DGUV 701 und 702 sind Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Diese Vorschriften enthalten Richtlinien und Standards, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer befolgen müssen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

DGUV 701: Allgemeine Vorschriften für Arbeitsstätten

Die DGUV 701 beschreibt die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsstätten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Regelung umfasst Bereiche wie Risikobewertung, Gefahrenerkennung, Sicherheitsmaßnahmen und Mitarbeiterschulung. Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Minimierung zu ergreifen. Die Mitarbeiter müssen außerdem eine angemessene Schulung zu Sicherheitsverfahren erhalten und mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sein.

DGUV 702: Vorschriften für Arbeitsplätze mit Gefahrstoffen

Im Fokus der DGUV 702 stehen Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Stoffen wie Chemikalien, Gasen oder biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird. Diese Verordnung legt spezifische Anforderungen für die Lagerung, Handhabung und Entsorgung gefährlicher Stoffe fest, um Unfälle zu verhindern und Mitarbeiter vor der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen zu schützen. Arbeitgeber müssen Schulungen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen anbieten und sicherstellen, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, um Unfälle und Expositionen zu verhindern.

Abschluss

Insgesamt handelt es sich bei der DGUV 701 und 702 um wichtige Regelungen, die dazu beitragen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen können Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen und das Risiko von Unfällen und Verletzungen verringern. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich dieser Vorschriften bewusst sein und sie einhalten, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.

FAQs

1. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung der DGUV 701 und 702?

Die Nichteinhaltung der Vorschriften DGUV 701 und 702 kann zu Bußgeldern, Strafen und rechtlichen Schritten führen. Darüber hinaus kann die Nichtbeachtung dieser Vorschriften zu Unfällen, Verletzungen und Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter führen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Sicherheit am Arbeitsplatz ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorschriften getroffen werden.

2. Wie können Arbeitnehmer Bedenken zur Arbeitssicherheit gemäß DGUV 701 und 702 äußern?

Mitarbeiter, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß den Vorschriften DGUV 701 und 702 haben, sollten diese Bedenken zunächst ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten mitteilen. Wenn die Bedenken nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden, können sich Mitarbeiter an den Sicherheitsbeauftragten ihres Unternehmens, einen Gewerkschaftsvertreter oder die zuständigen Arbeitsschutzbehörden wenden, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter Sicherheitsbedenken ansprechen, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle zu gewährleisten.

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