Häufige Fehler, die Sie beim Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln der DGUV vermeiden sollten

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Einführung

Ortsveränderliche Betriebsmittel der DGUV sind ortsveränderliche Betriebsmittel, die an Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Sie unterliegen den Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Allerdings können beim Umgang mit diesen Geräten häufig Fehler passieren, die zu Unfällen und Verletzungen führen können. In diesem Artikel besprechen wir diese Fehler und wie man sie vermeidet.

Fehler 1: Keine regelmäßigen Inspektionen durchführen

Einer der häufigsten Fehler im Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln der DGUV besteht darin, keine regelmäßigen Kontrollen durchzuführen. Diese Geräte müssen regelmäßig auf Schäden oder Mängel überprüft werden, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Andernfalls kann es zu Unfällen und Verletzungen der Arbeitnehmer kommen. Es ist wichtig, einen Zeitplan für Inspektionen aufzustellen und diesen strikt einzuhalten.

Fehler 2: Unsachgemäße Lagerung und Handhabung

Ein weiterer zu vermeidender Fehler ist die unsachgemäße Lagerung und Handhabung von DGUV ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Um Schäden zu vermeiden, sollten diese Geräte an einem trockenen und sicheren Ort gelagert werden. Sie sollten außerdem vorsichtig gehandhabt werden, um ein versehentliches Herunterfallen oder eine unsachgemäße Handhabung zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Lagerung und Handhabung kann die Lebensdauer der Geräte verlängern und Unfälle verhindern.

Fehler 3: Verwendung beschädigter Geräte

Die Verwendung beschädigter ortsveränderlicher Betriebsmittel der DGUV ist ein häufiger Fehler, der schwerwiegende Folgen haben kann. Beschädigte Geräte können Fehlfunktionen verursachen und Stromschläge oder Brände verursachen. Es ist wichtig, die Geräte vor jedem Gebrauch zu überprüfen und alle Geräte auszutauschen, die Anzeichen von Beschädigungen aufweisen. Die Arbeitnehmer sollten darin geschult werden, Anzeichen von Schäden zu erkennen und diese sofort zu melden.

Fehler 4: Keine angemessene Schulung anbieten

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, dass keine angemessene Schulung zum Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln der DGUV angeboten wird. Die Arbeitnehmer sollten darin geschult werden, diese Geräte sicher zu verwenden, zu lagern und zu überprüfen. Sie sollten auch über die potenziellen Gefahren und die Reaktion im Notfall aufgeklärt werden. Durch die richtige Ausbildung können Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz verhindert werden.

Abschluss

Der Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln der DGUV erfordert viel Liebe zum Detail und die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien. Durch die Vermeidung häufiger Fehler wie unterlassener Durchführung regelmäßiger Inspektionen, unsachgemäßer Lagerung und Handhabung, Verwendung beschädigter Geräte und unzureichender Schulung können Arbeitnehmer ihre Sicherheit gewährleisten und Unfälle verhindern. Für Arbeitgeber ist es wichtig, der Sicherheit Priorität einzuräumen und die notwendigen Ressourcen und Schulungen bereitzustellen, um ihre Arbeitnehmer zu schützen.

FAQs

F: Wie oft sollten ortsveränderliche Betriebsmittel der DGUV geprüft werden?

A: DGUV Ortsveränderliche Betriebsmittel sollten regelmäßig, idealerweise vor jedem Gebrauch, überprüft werden. Arbeitgeber sollten einen Zeitplan für Inspektionen erstellen und sicherstellen, dass die Arbeitnehmer diesen einhalten.

F: Was sollten Mitarbeiter tun, wenn sie ein beschädigtes Gerät bemerken?

A: Arbeiter sollten beschädigte DGUV ortsveränderliche Betriebsmittel unverzüglich ihrem Vorgesetzten melden und das Gerät nicht verwenden, bis es ersetzt oder repariert wurde.

F: Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer eine angemessene Schulung zum Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln der DGUV erhalten?

A: Arbeitgeber sollten umfassende Schulungen zur Verwendung, Lagerung und Inspektion von DGUV-ortsveränderlichen Betriebsmitteln anbieten. Diese Schulung sollte regelmäßig durchgeführt werden und Informationen zu möglichen Gefahren und Notfallmaßnahmen enthalten.

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